Entrepreneurial Professorship
Die Entrepreneurial Professorship ermöglicht Professorinnen und Professoren, gezielt Deep-Tech-Gründungen und Geschäftsführungsrollen zu übernehmen, um wissenschaftliche Erkenntnisse als Teil ihrer Dienstaufgaben in wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungen zu überführen.
Erforderliche Anpassungen
- Definition von Gründung und Geschäftsführung als genehmigungsfreie Dienstaufgabe (analog Art. 59 Abs. 1 Satz 1 BayHIG)
- Anpassung des Nebentätigkeitsrechts (Art. 81–85 BayBeamtG, BayHSchLNV)
- Standardisierung von IP- und Arbeitnehmererfinderregelungen
- Flexibilisierung von Gründungsfreisemestern
Erwartete Wirkung
Beschleunigte Validierung von Forschungsergebnissen, erhöhte Drittmitteleinwerbung durch Industrie-Kofinanzierung sowie höhere Attraktivität im Tenure-Track.